19. Mai 2012
Startseite » Branchen V » Versicherungsberatung und Beistände
Jedem Versicherungsvermittler werden ein praktisches und funktionelles Beratungsprotokoll angeboten egal ob es sich dabei um Makler, Mehrfachagent oder Ausschließlichkeitsvertreter handelt. Dadurch kann der Dokumentationspflicht durch die Vermittlerrichtlinie nachgekommen werden. Zusätzlich werden Verzichtserklärungen als Selbstdurchschreibsatz angeboten.
Seit: 25.02.2008 | Hits: 27 | Bewertung: 0.00 von 0 Usern



















Neue Einträge